Informationen des LRO im IBC e.V.

Informationen zur Prüfungsordnung Gebrauchshundsport

Stand Mai 2026 (VDH)

Der VDH Ausschuss für den Gebrauchshundesport möchte mit dieser Seite den Sportlern und auch den Leis-
tungsrichtern genauere Erklärungen zur neuen Prüfungsordnung und deren Auslegung geben. Alle Änderungen

wurden in dieser Datei aktualisiert und zusammengefasst, sodass frühere Publikationen ihre Gültigkeit verlie-
ren.

Das Update Mai 2026 beinhaltet nur eine redaktionelle Änderung unter Punkt 1 Absatz „Zwei Prüfungsstufen
sind in folgender Kombination an „Zweitagesprüfungen“ möglich“.


Inhaltsverzeichnis
1. Allgemeines zur PO
2. Erklärungen zu den Prüfungsstufen
2.1 Ausdauerprüfungen
2.2 Begleithundeprüfung
2.3 FCI-IBgH
2.4 FCI-IGP / FCI-FH Prüfungen
2.4.1 Abteilung A
2.4.2 Abteilung B
2.4.3 Abteilung C
2.5 Stöberprüfung


1. Allgemeines
Ø Qualifikationen für die VDH DM gelten immer nur für das Team Hund / HF
Ø Prüfungstage

• Ganzjährig an Wochenenden und Feiertagen

• Freitagsprüfungen
Der Freitag darf nur in Verbindung mit Samstag geschützt werden. Anmerkung: Der Frei-
tag kann nur geschützt werden, wenn am Samstag mehr Hunde gemeldet sind, als vorge-
führt werden können. Der Beginn darf nicht vor 12.00 Uhr liegen. Die Teilnehmerzahl im

IGP/FH Bereich ist auf die Hälfte begrenzt. Bei reinen BH/VT Prüfungen können bis zu 7
Hunde geprüft werden. Eine am Freitag in Verbindung mit Samstag geschützte IGP/FH

Prüfung kann nur am Samstag beendet werden. Einzelne Hunde können jedoch die Prü-
fung auch am Freitag beenden. Ausnahme: Haben Teilnehmer mit ihren Hunden die

BH/VT Prüfung abzulegen, so können sie auch am Freitag starten, wenn am Samstag eine
weitere Einstiegsprüfung wie z.B. FCI-IGP-1, FCI-IFH-1, usw. abgelegt werden soll und
keine „Überzahl“ vorliegt.
Die Prüfung muss bei Zweitagesprüfungen am Samstag beendet werden.


Ø Zwei Prüfungsstufen sind in folgender Kombination an „Zweitagesprüfungen“ möglich:
1. Tag FCI-BH/VT
2. Tag FCI-IBgH1, FCI-IGP1, FCI-FPr 1-3, FCI-UPr 1-3, FCI-SPr 1-3, FCI-GPr 1-3, FCI-IFH-1,
FCI-StöPr 1, FCI-IAD.

Ø Das Zulassungsalter für die FCI-BH/VT wird lt. PO von den Landesorganisationen festgelegt. Der VDH hat
sich für ein Mindestalter von 15 Monate entschieden.
Ø Teilnahme von gedeckten Hündinnen
Eine Teilnahme ist nur in den Stufen FCI-BH/VT, alle Arten von Fährtenprüfungen und Stöberprüfungen
erlaubt. Ab den 19. Decktag ist keine Prüfungsteilnahme in allen Stufen mehr möglich.
Ø Sozialverträglichkeit
Bei mangelnder Sozialverträglichkeit muss der Hund erneut die FCI-BH/VT ablegen.

Die einzelnen VDH - Mitgliedsvereine entscheiden, auf welcher termingeschützten Prüfung der Hund wie-
der vorgeführt werden muss. Besteht der Hund auf Grund von mangelnder Sozialverträglichkeit bei der Wiedervorführung die FCI-BH/VT nicht, darf er danach nur noch einmal vorgeführt werden.


Ø Einheiten pro Prüfungsstufe / Zusatzerklärungen
FCI-IGP-FH sind 3 Einheiten pro Tag. Bei Einsetzung eines Fährteneinweisers 2 Einheiten pro Tag.
Ø Gehandicapte Hunde
Grundsätzlich soll ein Start eines gehandicapten Hundes ermöglicht werden, wenn ein ärztliches Attest vorliegt und die essenziellen Anforderungen der PO erfüllt werden können. Unter welchen Abweichungen von der Prüfungsordnung die Teilnahme ermöglich werden kann, muss im Vorweg mit dem zuständigen VDH MV Obmann geklärt werden.

Ø Hörzeichen Fuß, Sitz, Platz, Steh, Hier, Bring usw. sind laut Beschluss des VDH Ausschusses GHS in deutscher Sprache zu geben. Es ist jedoch in jedem Fall zulässig, dass die HZ in der Muttersprache des HF gegeben werden können.


2. Erklärungen zu den einzelnen Prüfungsstufen
2.1 Ausdauerprüfung
Ø Für die Ausdauerprüfung ist die FCI-BH/VT vorgeschrieben.
Ø Eine Durchführung der FCI-IAD ist auch für kleinere Rassen nach Genehmigung durch den VDH mög-
lich. Dieses wurde von den Gebrauchshundesportverbänden und dem PSK auch schon vor der jetzigen PO-Reform praktiziert.
Ø Bei der Ausdauerprüfung muss eine läufige Hündin als letzte und in einem deutlichen Abstand starten,
um andere Hunde nicht zu stören.


2.2 FCI-BH/VT
Ø FCI-BH/VT und FCI-IBGH 1-3 dürfen aufgrund der Überprüfung der Schussgleichgültigkeit nicht zusammen mit der Abteilung B der FCI-IGP 1-3, der GPr 1-3 sowie der UPr 1-3 vorgeführt werden.
Ø Bei den Gangartenwechseln ist ein Hörzeichen zum Folgen erlaubt.
Ø Das Ableinen des Hundes erfolgt nach dem Beenden der Übung Leinenführigkeit in der abschließen-
den Grundstellung.

Ø Die Sitzübung und auch das Ablegen in Verbindung mit Herankommen kann aus einer Grundstellung oder alternativ aus der Bewegung gezeigt werden.
Ø Ablegen unter Ablenkung
Wird der Hund nach der Übung „Ablegen mit Heranrufen“ zur Übung „Ablegen unter Ablenkung“ geführt, darf der Hund dafür angeleint werden.
Nachdem der Hund am Ende der Übung „Ablegen unter Ablenkung“ die Endgrundstellung eingenommen hat, wird er angeleint.

2.3 FCI-IBgH
Ø Der Bringgegenstand muss aus Holz sein. Das Gewicht spielt keine Rolle. Damit wird man auch sehr
kleinen Rassen gerecht.
Ø Bei den Gangartenwechsel ist ein einmaliges Hörzeichen zum Folgen erlaubt.

Ø Am Ende der Übung „Ablegen in Verbindung mit Herankommen“ wird der Hund nur in der Stufe 1 an-
geleint und zum Abmelden, bzw. zur Übung „Ablegen unter Ablenkung“ geführt.

2.4 FCI-IGP / FCI-IFH (Internationale Gebrauchshundeprüfung, FCI Fährtenhundprüfung)
2.4.1 Abteilung A
Gegenstände
Ø Die Position des HF zum Wiederansatz des Hundes nach dem Anzeigen des Gegenstandes, muss immer auf der Seite sein, an der er an den Hund herangetreten ist. (FCI März 2025)

Fährtenhundeprüfungen
Die Liegezeit in der Stufe IFH-1 ist auf min. 60 Minuten verkürzt worden. (FCI Beschluss 5.1.2026)
Ø Es ist zulässig, das bei der FCI-IGP FH eine Suche an der Leine, und die andere in Freisuche erfolgt.
Ø Laut FCI Beschluss vom 18.01.2020 darf ein freisuchender Hund ein Suchgeschirr tragen
Ø Der Ansatz hat am Schild zu erfolgen. Der Hund muss nicht in Suchrichtung angesetzt werden.

Verhalten Leistungsrichter
Ø Im Bereich, in dem der Hund das Recht hat zu suchen, darf er weder durch den LR noch durch den Fährtenleger gestört werden.
10 Meter Radius um den Hund, sowie 10 Meter Abstand zum weiteren Fährtenverlauf. Der LR darf beim Verweisen herantreten. Muss sich aber vor dem Wiederansatz des Hundes entfernen.

2.4.2 Abteilung B
Ø Anfangsgrundstellungen sind nur einmal in Vorwärtsrichtung erlaubt. Nimmt der HF eine erneute Grundstellung ein, kann die gesamte Übung max. mit Gut bewertet werden.
Ø Bei den Gangartenwechseln ist ein Hörzeichen zum Folgen erlaubt.
Ø Der Hund ist auf den Wegen zwischen den Übungen in Freifolge zu führen. Deutliches fehlerhaftes Verhalten, wie z.B. Zusatzhörzeichen, HF Hilfen, etc., wirken sich grundsätzlich auf die Gesamtbewertung der Übung Freifolge aus.
Ø Hilfen unmittelbar vor einer Übung, gehen in die Bewertung der folgenden Übung ein.
Ø Bringen
- Falls das Bringholz ausgelegt werden muss, darf der HF das Hörzeichen „Sitz“ einmal geben, bevor der Assistent zum Bringholz geht.

- Bewertungen:
Der Hund beginnt die Übung selbstständig

  • Das Bringholz liegt im Zielbereich. Bewertung bis -2 Punkte
  • Das Bringholz liegt außerhalb. Höchstes „Mangelhaft“
  • Gibt der HF das Hörzeichen zum Bringen, obwohl das Bringholz nicht im Zielbereich liegt, erfolgt eine Bewertung der gesamten Übung maximal im höchsten „Mangelhaft“
  • Der Hund startet zum Bringen, nach dem Auslegen des Bringholzes selbstständig, ist dieses mit bis zu 2 Punkten zu entwerten.
  • Startet der Hund die Übung, während der Assistent das Bringholz noch in der Hand hält, oder sich im Zielbereich befindet, wird die Übung mit 0 Punkten bewertet. (FCI März 2025)

Ø Bringen auf ebene Erde
Anstelle eines Rechtecks wird nur ein Mindestabstand von 8 m und ein Höchstabstand von 12 m durch eine ca. 4 Meter lange Linie markiert. Die Seitenlinien des in der Prüfungsordnung beschriebenen Zielquadrates werden also weggelassen.

Liegt das Bringholz zu kurz, wird es an dem nächstliegenden Punkt der 8 Meter Linie querliegend platziert.

Liegt das Bringholz zu weit, wird es an dem nächstliegenden Punkt der 12 Meter Linie querliegend platziert. (FCI Beschluss 5.1.2026)

Ø Bringen bzw. Sprünge über die 1 Meter Hürde und Schrägwand
- Für die FCI-IGP 1 wird klargestellt, dass der Mindestabstand des HF vor der Hürde wie in den Stufen 2+3, vier Meter beträgt. Es bleibt dem HF freigestellt, einen größeren Abstand zu wählen.
- Freisprung FCI-IGP1 und Klettersprung FCI-IGP 1+2
Verlässt der Hund die Grundstellung vor dem Sprung und bevor der HF die Wand passiert hat, darf der Hund 2-mal zurückgebracht werden. Verlässt der Hund wieder die Sitzposition erfolgt die Bewertung mit 0 mangelhaft.
- Freisprünge FCI-IGP 1
Die Übung wird wie folgt aufgeteilt: 5 Punkte je Sprung und 5 Punkte für Grundstellungen und Vorsitz.
- Klettersprung IGP 1 und IGP 2:
Bei der Bewertung muss auf die Gewichtung des primären Teils und sekundären Teils geachtet wer-
den. Deshalb sollte der Sprung mit ca. 70% bewertet werden.

Ø Lage bzw. Größe der Zielrechtecke

  • Das Rechteck hinter der Hürde und der Schrägwand wird links und rechts um je 50cm verbreitert. (FCI-Beschluss 5.1.2026)
  • Wenn das Bringholz die Markierungslinie berührt, gilt es als innerhalb.
  • Landet das Bringholz innerhalb des markierten Zielbereiches, rollt aber heraus, wird es an die Stelle der Markierung zurückgelegt, an der es herausgerollt ist.
  • Wenn das Bringholz außerhalb des vorgesehenen Rechtecks landet, wird es nicht mehr in der Mitte, sondern an der Linie wo es am nächsten zum Feld liegt, querliegend platziert.
  • Je nach Position des HF könnte das Bringholz in seltenen Fällen für den Hund sichtbar neben der Hürde/Kletterwand liegen. Der Assistent hat das Holz dann so weit nach innen zu legen, dass es für den Hund nicht mehr sichtbar ist. (FCI März 2026)
  • Der Abstand von 4 Metern (FCI-Beschluss 5.1.2026) zwischen der Kletterwand und dem Beginn des Zielbereichs des Bringholzes, wird von der Mitte der Kletterwand gemessen.

Ø Voraussenden mit Hinlegen
Diese Übung besteht aus zwei Grundanforderungen, die beide erfüllt werden müssen, um mindestens
eine Teilbewertung zu erhalten.

  • 1. Der Hund muss vorausgeschickt werden können.
  • 2. Er muss sich stoppen lassen.

Ohne mindestens 50% der geforderten Strecke, oder ohne nach maximal 3 Hörzeichen zum Stoppen,
erfolgt keine Bewertung.

  • Es wurde von der FCI GHK festgelegt, dass Zusatzhörzeichen zum Hinlegen selbstständig, jedoch spätestens auf Richteranweisung zu geben sind. (FCI Beschluss Januar 2026)

2.4.3 Abteilung C
Ø Stellen und Verbellen
Zusatzhörzeichen zum Abrufen des Hundes (FCI Info März 2025) werden wie folgt bewertet:

  • Ein Zusatzhörzeichen: Übung maximal im Gut
  • Zwei Zusatzhörzeichen: Übung maximal im Befriedigend

Ø Führen mit Leine in der Stufe IGP-1
Während der Abteilung C darf der Hund in unterschiedlichen Übungen wahlweise an der Leine geführt werden. Dieses kann der Hundeführer in jeder Übung neu entscheiden. Ein Wechsel während einer Übung ist aber nicht gestattet.
Z.B. wenn der HF seinen Hund zum Ende der Übung Stellen und Verbellen abruft, der Hund aber nicht kommt, darf der Hundeführer seinen Hund in dieser Übung nicht mehr anleinen. Auch vor dem Seitentransport darf der Hund angeleint werden.

Ø Revieren nach dem Helfer
Sichtzeichen sind nur für das Einweisen zum Versteckt erlaubt. Nicht für das Heranrufen. Beim Heranrufen kann zusätzlich zum Hörzeichen „Hier“ der Hundename benutzt werden, HZ und Hundename sind im Zusammenhang zu geben.

Ø Abstellen des Hundes am Ende der Bewachungsphase
Laut Prüfungsordnung hat der Hund eine selbstsichere aufmerksame Bewachung bis zum Ende der Bewachungsphase zu zeigen. Um das Verhalten des Hundes beim Herantreten des HF bewerten zu können, muss er deutlich neben dem Hund stehen, bevor das HZ „Sitz“ zum Beenden der Bewachungsphase gegeben wird.

Es ist auch darauf zu achten, dass der HF direkt neben seinem Hund steht. Ein etwas nach hinten versetztem Stehen muss als Hilfe bewertet werden, da dadurch der Hund mehr oder minder deutlich vom Helfer zurückgerufen wird.

2.5 Stöberprüfung
Ø Die Dicke der Gegenstände ist eine zirka Angabe. Geringe Unterschiede sind zu tolerieren.