Wissenswertes

Änderung in der Richtlinie "Leistungswesen"

Änderung in der Richtlinie "Leistungswesen"

Das Leistungsamt informiert:

Nach Beschluss des Leistungsausschusses und Prüfung des geschäftsführenden Vorstand wird in den

„Richtlinien für das Leistungswesen im IBC“

unter Punkt 4 der letzte Satz wie folgt geändert:

Alt: Der/die Inhaber/in des Leistungsamtes „muss“ Leistungsrichter/in sein.

Neu: Der/die Inhaber/in des Leistungsamtes „sollte“ Leistungsrichter/in sein.

Daniel Mönnig
Leistungsamt

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