Wissenswertes
Änderung in der Richtlinie "Leistungswesen"
Änderung in der Richtlinie "Leistungswesen"
Das Leistungsamt informiert:
Nach Beschluss des Leistungsausschusses und Prüfung des geschäftsführenden Vorstand wird in den
„Richtlinien für das Leistungswesen im IBC“
unter Punkt 4 der letzte Satz wie folgt geändert:
Alt: Der/die Inhaber/in des Leistungsamtes „muss“ Leistungsrichter/in sein.
Neu: Der/die Inhaber/in des Leistungsamtes „sollte“ Leistungsrichter/in sein.
Daniel Mönnig
Leistungsamt