Aktuelles zur Zuchtregelung
Corona Virus - Regelung zur Wurfbetreuung
Aufgrund der Einschränkungen durch die Corona Pandemie wird folgende Regelung, zur Wurfbetreuung, vorübergehend festgelegt:
1. Erstbesichtigung und Endabnahme finden, solange es die Anordnungen der Länder zulassen statt.
2. Die Zwischenbesichtigung entfällt vorerst, der Züchter muss aber dem Zuchtwart über den Stand der Welpen telefonisch Bericht erstatten.
3. Sollte eine Besichtigung oder eine Abnahme eines Wurfes auf Grund der Anordnungen der Länder nicht möglich sein, muss der Wurf telefonisch beim Zuchtberater oder der Zuchtleitung gemeldet werden. Die Wurfabnahme muss dann zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Ein späterer Termin zur Wurfabnahme wird dem Züchter durch die Zuchtleitung oder den veranwortlichen Zuchberater vorgegeben. Die Welpen dürfen nur Gechipt und geimpft abgegeben werden.
4. Der Züchter hat dafür Sorge zu tragen, dass ALLE Welpen zur Endabnahme vorgestellt werden. Sollte nicht der komplette Wurf vorgestellt werden, ist ein Eintrag des Wurfes in das Zuchtbuch nicht möglich!
5. Zwingerabnahmen entfallen vorerst.
Die Zuchtleitung